Gemeindebund: Bund darf gemeindliche Planung nicht zu Spekulationszwecken nutzen

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben appelliert, gemeindliche Planungen nicht zu Spekulationszwecken zu nutzen.

Anlass sind die Vorgänge um die anstehende Verwertung von ehemaligen Mauergrundstücken am Griebnitzsee. Die Landeshauptstadt Potsdam benötigt die Grundstücke zur Sicherung eines öffentlichen Uferweges. Die Bundesanstalt ließ in Anwendung der Bundeshaushaltsordnung den Verkehrswert durch Wertgutachten ermitteln. Gleichwohl wurde – nachdem ein Konkurrenzangebot abgegeben wurde – entschieden, die Grundstücke der Landeshauptstadt nicht zu dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert zu veräußern, sondern eine Ausschreibung durchzuführen. Offenbar werde darauf spekuliert, dass aufgrund besonderer persönlicher Verhältnisse der Verkehrswert überboten wird. Dabei werde in Kauf genommen, dass das Vorhaben der Landeshauptstadt im Umfeld der derzeitigen Krise der Kommunalfinanzen nicht realisiert werden kann. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg sieht in dem Fall eine Änderung der Verwaltungspraxis, zwischen Verwaltungsträgern Grundstücke zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert zu veräußern.

Mit Blick auf die notwendigen Infrastrukturvorhaben der öffentlichen Hand sei eine solche Verfahrensweise der Bundesanstalt nicht akzeptabel. Es werde eine wechselseitig zwischen Verwaltungsträgern eingeführte Verwaltungspraxis einseitig aufgegeben. Planungen der Kommunen und anderer Hoheitsträger würde so zu Gegenständen der Spekulation der Bundesanstalt. Zudem werde auch vermehrt damit zu rechnen sein, dass gezielt Liegenschaften auch der öffentlichen Hand von Dritten erworben werden, um öffentliche Infrastrukturvorhaben zu verteuern, zu verzögern oder ganz zu vereiteln. Schließlich werde nicht zu verhindern sein, dass die neue Praxis der Bundesanstalt auch von den übrigen öffentlichen Aufgabenträgern wechselseitig eingeführt wird. Dies würde die notwendige Zusammenarbeit der Hoheitsträger erschweren und unnötig verteuern. „Ich sehe beim Bund als auch bei den Gemeinden eine Gemeinwohlverpflichtung. Damit ist Spekulation nicht zu vereinbaren,“ sagte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. In diesem Zusammenhang sprach sich Böttcher auch erneut gegen eine Privatisierung von Seen im Land Brandenburg aus. 
 
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