Enquete-Kommission: Gemeindebund weist Zweifel an demokratischen und rechtsstaatlichen Kommunalverwaltungen zurück und erwartet Respektierung der kommunalen Selbstverwaltung

(Potsdam) Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat gegenüber den Vorsitzenden der Fraktionen von CDU, FDP und von Bündnis90/DIE GRÜNEN zu deren Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission Stellung genommen. Deren gemeinsamer Antrag sieht vor, auch den Umgang und die Aktivitäten der „kommunalen Ebene“ zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Brandenburg zu erörtern. Insbesondere sei zu prüfen, ob diese Aktivitäten geeignet waren, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre frei gewählten Abgeordneten zu stärken. Als ein weiterer Untersuchungsauftrag wird von den Fraktionen formuliert, die Personalpolitik auch der Kommunen daraufhin zu untersuchen, ob diese dazu beigetragen habe, demokratische, transparente, rechtsstaatliche, bürgernahe und innovative Verwaltungen zu schaffen.

Die Formulierungen erwecken im Kontext des Antrags den Eindruck, die Antragsteller hielten es für möglich, dass im Land Brandenburg auf Ebene der Städte, Gemeinden oder Ämter keine demokratischen oder rechtsstaatlichen Verwaltungen geschaffen wurden. Dies weist der Städte- und Gemeindebund Brandenburg in aller Entschiedenheit zurück, so Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher.

Städte und Gemeinden verfügen seit nunmehr bald 20 Jahren wieder über unmittelbar in demokratischen Wahlen gewählte Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen. Diese haben zentrale Beiträge beim Aufbau demokratischer Strukturen geleistet. Aus dem Einheitsstaat DDR wurden viele Einrichtungen der Daseinsvorsorge in die kommunale Selbstverwaltung der örtlichen Gemeinschaft überführt, funktionierende Verwaltungsstrukturen aufgebaut und wichtige Beiträge bei der Transformation geleistet. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat die Gemeinden dabei begleitet. Der Landtag hat den landesrechtlichen Rahmen insbesondere durch die Kommunalverfassungen und Gebietsstrukturreformen gesetzt. 

Die Einführung des Grundgesetzes mit Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg schützen das Selbstverwaltungsrecht der Städte und Gemeinden auch wieder im Land Brandenburg. Zum Kernbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gehören die Dienstherrenfähigkeit und die eigene Personalauswahl (vgl. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2433/04 vom 20. Dezember 2007, Absatz-Nr. 146). Artikel 97 Abs. 1 Satz 1 Landesverfassung bestimmt, „Dem Land steht nur die Rechtsaufsicht gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden zu.“

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU, FDP und von Bündnis90/DIE GRÜNEN gebeten, den Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission zu respektieren. Der vorliegende Antrag lässt dies noch nicht erkennen. Er setzt bei Untersuchungsgegenstand und Arbeitsauftrag nämlich Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung und die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften auf eine Stufe. Die Erwartung des Städte- und Gemeindebundes gilt auch im Hinblick auf mögliche Änderungsanträge anderer Fraktionen.

Zudem ist es für die Städte, Gemeinden und Ämter nicht akzeptabel, dass Kernbereiche ihrer Selbstverwaltungsaufgaben von einer Enquetekommission des Landtages untersucht werden sollen, ohne dass dies zuvor mit ihren Repräsentanten erörtert wurde und ohne sie gleichberechtigt in die Untersuchung einzubinden. Wenn an einer Untersuchung des Bereichs der gemeindlichen Selbstverwaltung festgehalten werden soll, wird erwartet, dass eine substanzielle Zahl von Repräsentanten der Städte, Gemeinden und Ämter zu Mitgliedern der Kommission berufen werden. Die Beteiligung der Kommunen kann sich nicht auf partielle Anhörungsrechte oder Einzelmitgliedschaften beschränken. 

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