Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) nicht erschweren –

Kommunen und kommunale Unternehmen fordern vom Landtag weiterhin Änderungen der Kommunalverfassung

(Potsdam, 19.11.2007)  Vor den in dieser Woche angesetzten Koalitionsverhandlungen haben der Städte- und Gemeindebund Brandenburg und der Verband kommunaler Unternehmen erneut Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung gefordert. Im Entwurf müsse ausdrücklich klar gestellt werden, dass die Bestimmungen über die wirtschaftliche Betätigung der kommunalen Unternehmen nicht drittschützend seien. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres war festgestellt worden, dass nach dem Entwurf der Landesregierung Zugriffe konkurrierender Unternehmen auf die kommunale Daseinsvorsorge nicht ausgeschlossen sind. Die Einigung des Koalitionsausschusses sei im Entwurf nicht umgesetzt worden, kritisiert der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Karl-Ludwig Böttcher. Zudem dürften Kommunen nicht verpflichtet werden, den Wirtschaftskammern die Businesspläne ihrer Unternehmen zur Begutachtung vorzulegen. Damit könnten Geschäftsgeheimnisse der Konkurrenz zugänglich werden, erklärte der Vorsitzende der Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), Helmut Preuße. Er kritisierte auch, die von der Landesregierung geforderten umfänglichen Nachweisverfahren.

Preuße wies darauf hin, dass rund 87 % der Aufträge der kommunalen Unternehmen an die private örtliche Wirtschaft vergeben werden. In den letzten zwei Jahren seien rund 200 Mio. € so ausgegeben worden. Der Entwurf der Landesregierung  führe dazu, dass weniger Gemeinschaftsprojekte mit der Privatwirtschaft eingegangen würden, wenn solche Verträge laufenden Überprüfungen und Änderungen ausgesetzt seien. „Dieses steht auch im Widerspruch dazu, dass gerade jetzt bei der Investitionsbank des Landes ein Kontaktstelle für Öffentlich-Private-Partnerschaften eingerichtet wurde“, stellen Böttcher und Preuße mit Unverständnis fest.

Weiter Kritik der Kommunen an künftiger innerer Kommunalstruktur
Böttcher warnte davon, die Fraktionen in den Vertretungskörperschaften zu schwächen und – wie im Regierungsentwurf vorgesehen – ihre Bildung überflüssig zu machen. Hauptamtliche Bürgermeister sollten weiterhin Fraktionen angehören dürfen. Auch sollten wichtige Verpflichtungserklärungen der Kommunen weiterhin gemeinsam von Ehren- und Hauptamt abzugeben sein.

Öffentliche Einrichtungen künftig „Jedermann“ zur Verfügung stellen zu müssen, stelle das ehrenamtliche Engagement der Bürger in Frage. Wenn z.B. ein Dorfbackofen oder ein Dorfgemeinschaftshaus in Eigeninitiative für die örtliche Gemeinschaft errichtet wurde, müsse es weiter möglich bleiben, die Benutzung auf diesen Kreis zu beschränken, sagte Böttcher. Es ist nicht akzeptabel, dass Gemeinden gezwungen werden sollen, solche Einrichtungen Nichtortsansässigen oder Unternehmen zur Verfügung stellen zu müssen. Wer stellt sich am Wochenende in den Dienst der örtlichen Gemeinschaft, wenn hinterher auswärtige Busunternehmer mit der Einrichtung Geld verdienen, fragte Böttcher. „Wir wollen auch keinen Nutzungsanspruch für Radikale in unseren Einrichtungen“, warnte Böttcher schon in der Landtagsanhörung.

Vor dem Hintergrund sinkender Einwohnerzahlen forderte der Städte- und Gemeindebund, die Einwohnerzahl für Große kreisangehörige Städte deutlich auf 20.000 Einwohner zu senken. Das Land Brandenburg benötige in Zukunft mehr Städte, die Verwaltungsaufgaben wie z.B. die Bauaufsicht oder die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde eigenverantwortlich durchführen.

Der Städte- und Gemeindebund forderte erneut, das Wählbarkeitsalter für direkt zu wählende  kommunale Wahlbeamte auf 62 Jahre festzusetzen und nicht auf 65 anzuheben. Der Wähler habe dann einen Anspruch darauf, dass der Gewählte seine Wahlzeit auch bis zu Ende absolvieren könne. Zudem mache es keinen guten Eindruck, wenn ein „frisch“ Gewählter gleich die Möglichkeit in Anspruch nehmen könnte, mit der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand zu treten.

„Wer Bürokratieabbau ständig im Munde führe, muss dies auch mit einer praktikablen Kommunalverfassung unter Beweis stellen“, verlangt Böttcher von den Koalitionsfraktionen.

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Für Rückfragen:
03332-449-102 (Helmut Preuße, Verband Kommunaler Unternehmen, Landesgruppe Berlin-Brandenburg)
0331-74351-0 (Karl-Ludwig Böttcher, Städte- und Gemeindebund Brandenburg)

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