Reform der Krankenhausvergütung und Krankenhausplanung

Vorschläge der Regierungskommission für Krankenhausreform auf Bundesebene gefährden flächendeckende stationäre gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Land Brandenburg

(Potsdam) Angesichts der Reformvorschläge der Regierungskommission besteht im Städte- und Gemeindebund Brandenburg die große Sorge, dass es für viele Krankenhausstandorte in Brandenburg mit ihrem engagierten Personal keine Perspektive mehr gibt und sie für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Brandenburg letztlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies gefährde das demokratische Miteinander und die gesundheitliche Chancengleichheit, stellte das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes in einer Entschließung fest.

Die Lage der Krankenhäuser in Brandenburg ist als kritisch zu beurteilen, insbesondere weil ihre Finanzierung nicht auskömmlich ist, sagte stellvertretende Geschäftsführer Monika Gordes nach der Sitzung. Der Vorschlag der Regierungskommission, die Finanzierung der Betriebsausgaben von Krankenhäusern nach Fallpauschalen zu modifizieren und Vorhaltepauschalen in bestimmten stationären medizinischen Leistungsbereichen zu zahlen, sei nicht zielführend, weil nicht mehr Geld in das System der Krankenhausfinanzierung kommt. Es finde allein eine Umverteilung statt, bei der der Ausgang mangels Folgeabschätzung für die Krankenhäuser vollkommen ungewiss ist, wird in der Entschließung weiter formuliert.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg anerkennt angesichts des Befundes, dass es neben der mangelnden Ausfinanzierung auch an Fachkräften mangelt und es zu planvollen Veränderungen kommen müsse. Eine Entwicklung des „kalten Strukturwandels“ müsse vermieden werden, indem der Wandel vorbereitet und begleitet werden muss.

Das Präsidium sprach sich dafür aus, die Krankenhausplanung in alleiniger Zuständigkeit der Länder zu belassen. Im Land Brandenburg könne hierdurch sichergestellt werden, dass auf die im Land vorhandenen Rahmenbedingungen in der gesundheitlichen stationären Versorgung angemessen reagiert werde. Unabhängig vom Wohnort muss in allen Regionen Brandenburgs beispielsweise wohnortnah die Notfallversorgung sichergestellt werden.

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Reformvorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach befasst. Die bislang bekannten Vorschläge der Regierungskommission seien nicht für ein strukturschwaches dünn besiedeltes Flächenland wie Brandenburg geeignet.

Anlage: Positionspapier zur Reform der Krankhausvergütung und Krankenhausplanung

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