OVG: brandenburgische Kita-Beitragsbefreiungsverordnung teilweise unwirksam
Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu Kita-Kosten: Landesregierung darf sich Beitragsfreistellungen nicht durch Kommunen finanzieren lassen
(Potsdam) „Das Oberverwaltungsgericht hat dem Versuch des Landes einen Riegel vorgeschoben, die Kosten von Beitragsfreistellungen durch unzureichende Ausgleichsregeln auf Kommunen zu verschieben“, sagte Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in einer ersten Stellungnahme. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Höhe des Pauschalbetrages zur Erstattung der durch das Gute-Kita-Gesetz entstandenen Beitragsausfälle anhand der tatsächlichen Einnahmeverluste der Einrichtungsträger zu bemessen ist und nicht anhand von häuslicher Ersparnis. Die von der Landesregierung festgelegte Erstattungspauschale in Höhe von 12,50 Euro pro Kind und Monat hatte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg 2019 im Rechtssetzungsverfahren als nicht auskömmlich bemängelt und mindestens 25,92 Euro als Pauschale eingefordert. Landesweit wurden die nicht gedeckten und damit von den Kommunen zu tragenden Kosten der Beitragsfreistellungen durch das Gute-Kita-Gesetz auf rund 5 Millionen Euro jährlich geschätzt. Das Oberverwaltungsgericht hat dies jetzt dem Grunde nach bestätigt. „Der Hinweis des Gerichts ist auch in der Kita-Rechts-Reform zu beachten. Erleichterungen oder neue Standards müssen vom Land finanziert werden und dürfen nicht auf die Kommunen abgewälzt werden“, warnte Graf.
Eine weitergehende Bewertung wird nach Vorlage der Entscheidungsgründe möglich sein.
Neun Städte, Gemeinden und Ämter hatten nach Scheitern von Verhandlungen mit der Landesregierung gegen die Norm vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt.