MITTEILUNGEN 08/2007, Seite 230, Nr. 142

Große Koalition im Bundestag will ländliche Räume stärken


Die Bundesregierung soll die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Förderung und Entwicklung der ländlichen Räume koordinieren. Die Regierung soll dabei insbesondere die kommunalen Spitzenverbände und die Ländern einbeziehen. Dies fordern im Deutschen Bundestag die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einem gemeinsamen Entschließungsantrag „Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume“ (BT-Drs. 16/5956), der am 4. Juli 2007 eingebracht wurde.

In diesem Antrag werden die Herausforderungen für ländliche Räume beschrieben. Veränderungen in der Land- und Forstwirtschaft werden ebenso erwähnt wie das Zusammentreffen struktureller Problemlagen in dünn besiedelten, ökonomisch schwachen Regionen; Fragen der Kommunalfinanzen werden ebenso erörtert wie Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements oder des ländlichen Tourismus.

Nach dem Antrag soll die Regierung unter anderem klären, in wieweit integrierte, bereichsübergreifende Konzepte zur Entwicklung der ländlichen Räume verstärkt angewandt und gefördert werden können. Zudem soll sich die Regierung im Rahmen der Weiterentwicklung der bewährten EU-Förderungspolitik für die Stärkung der ländlichen Räume einsetzen und die finanzielle Situation der ländlichen Kommunen und ihre besonderen Aufgaben für die Infrastruktur und Umweltpolitik gesondert berücksichtigen. Durch zügige Umsetzung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes soll für eine bessere Erschließung des ländlichen Raumes gesorgt werden. Dabei sollen die Möglichkeiten des Planungsbeschleunigungsgesetzes konsequent genutzt werden. Schließlich wird die Regierung aufgefordert, den Tourismus als einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in den ländlichen Regionen zu stärken, national und international intensiver für die touristischen Angebote zu werben und insbesondere nachhaltige und naturnahe Formen des Landurlaubs sowie den Urlaub auf dem Bauernhof als Nebenerwerbsmöglichkeit stärker zu fördern.

Die Fraktionen begründen ihren Antrag damit, dass den ländlichen Räumen in Deutschland eine immense Bedeutung als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum zukomme. Ungefähr 65 Prozent der Bevölkerung würden außerhalb der Großstädte leben. Mehr als 75 Prozent aller Gemeinden in Deutschland hätten weniger als 5.000 Einwohner. Von 3,5 Millionen Wirtschaftsbetrieben würde sich der überwiegende Teil in Gemeinden und Mittelstädten befinden. Auch der überwiegende Teil der 40.000 Schulen, der rund 2.200 Krankenhäuser und der über 5.500 Bahnhöfe seien dort.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Initiativen zur Stärkung der ländlichen Räume ergriffen und zudem eine Reihe von Gesprächen mit Parlamentariern auf nationaler und europäischer Ebene, aber auch mit Vertretern von Bundesressorts und der EU-Kommission geführt. In all diesen Aktivitäten ging es darum, die eigenständige Rolle ländlicher Räume als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum zu verdeutlichen und gleichzeitig zu betonen, dass – wie mit der ELER-Verordnung auf europäischer Ebene begonnen – auch losgelöst von der Land- und Forstwirtschaft zu einer Verbesserung der Entwicklungschancen ländlicher Räume beigetragen werden muss. Nach einer ersten Einschätzung finden sich eine Reihe von Aspekten, die der DStGB eingefordert hatte, in dem Antrag der Großen Koalition wieder.

Nach den Vorstellungen der Antragsteller soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern,

„1. gemeinsam mit den Bundesländern einen sektor- und ressortübergreifenden Politikansatz zu wählen, der der breit gefächerten Problematik der ländlichen Räume gerecht wird. Wir erwarten von der Bundesregierung die politische Koordinierung hinsichtlich der Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Förderung und Entwicklung der ländlichen Räume sicherzustellen;

2. gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu klären, inwieweit integrierte, bereichsübergreifende Konzepte zur Entwicklung der ländlichen Räume verstärkt angewandt und gefördert werden können. Hierzu gehören auch die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“, sowie die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“;

3. einen noch effizienteren und nachhaltigeren Einsatz der im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der europäischen Strukturfondsinterventionen eingesetzten Mittel für die ländlichen Räume anzustreben. Gleichzeitig sollten die vorliegenden ELER- und Strukturfondsprogramme für die EU- Förderperiode 2007 bis 2013 bei der Vorbereitung der Arbeiten für den „Health-Check“ der GAP mit einbezogen werden, da sie in einem engen Zusammenhang zur Entwicklung der ländlichen Räume stehen;

4. sich auch zukünftig im Rahmen der Weiterentwicklung der bewährten EU-Förderpolitiken für die Stärkung der ländlichen Räume einzusetzen;

5. die finanzielle Situation der ländlichen Kommunen und ihre besonderen Aufgaben für die Infrastruktur und Umweltpolitik gesondert zu berücksichtigen;

6. sich auf europäischer Ebene für den Erhalt kommunaler Handlungsfreiheiten bei der Erbringung der wesentlichen Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge einzusetzen;

7. die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung einer notwendigen, flächendeckenden Versorgung mit öffentlicher Infrastruktur (soweit der Bund zuständig ist) – vor allem der öffentlichen Daseinsvorsorge – von städtischen und ländlichen Räumen unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten zu überprüfen und gegebenenfalls regelmäßig anzupassen sowie die öffentliche Infrastruktur zur Vernetzung von städtischen und ländlichen Räumen gleichberechtigt einzuführen und zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrsinfrastruktur, die Versorgung mit Banken- und Telekommunikationsdienstleistungen (u. a. DSL und WiMAX) sowie die Gesundheitsversorgung;

8. durch zügige Umsetzung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes für eine bessere verkehrliche Erschließung des ländlichen Raums zu sorgen. Dabei sind die Möglichkeiten des Planungsbeschleunigungsgesetzes konsequent zu nutzen;

9. die Kulturlandschaft ländlicher Räume durch gezielte Entlohnung für gesellschaftlich gewünschte ökologische Leistungen zu erhalten und zu stärken und sich dafür einzusetzen, dass hierfür – u. a. durch rechtzeitige Umschichtung im EU-Haushalt – hinreichend Mittel bereitgestellt werden können. Diese Honorierung kann in Anlehnung an die seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführten Agrarumwelt- bzw. Vertragsnaturschutzmaßnahmen durchgeführt werden;

10. auf die Länder einzuwirken, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im ländlichen Raum ebenso wie in städtischen Ballungszentren zu gewährleisten und insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen, in enger Abstimmung mit den Kommunen ein zukunftsfähiges und leistungsfähiges Bildungssystem anzubieten und mit den kommunalen Angeboten der Senioren-, Familien-, Kinder- und Jugendhilfe zu vernetzen;

11. die Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft, das Handwerk, den Tourismus, Fischereibetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft und Wein- und Gartenbau als wichtige Säulen des ländlichen Raums zu erhalten und nachhaltig zu stärken. Insbesondere sind Möglichkeiten erneuerbarer Energien und der nachwachsenden Rohstoffe aber auch durch die Stärkung der Forschung zu fördern;

12. den Tourismus als einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor und zur Arbeitsplatzsicherung in den ländlichen Regionen zu stärken, national und international intensiver für die touristischen Angebote zu werben und insbesondere nachhaltige und naturnahe Formen des Landurlaubs sowie den Urlaub auf dem Bauernhof als Nebenerwerbsmöglichkeit stärker zu fördern. Daneben sind durch den weiteren gezielten Ausbau der Infrastruktur besondere Formen des Tourismus, wie Rad- und Wandertourismus, sofern der Bund zuständig ist, zu fördern. Die verkehrlichen und touristischen Radwegenetze sind dabei zu verknüpfen;

13. das erfolgreiche LEADER-Konzept weiterhin zu verfolgen bzw. zu verstärken. Das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement als tragende Säule und wesentliches Element des gemeinschaftlichen Zusammenhalts im ländlichen Raum zu unterstützen;

14. unter der Voraussetzung, dass Anträge für exzellente Vorhaben vorliegen und die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeiten der BMBF-Förderung, insbesondere das Programm zur Forschung an Fachhochschulen, die Forschungsprämie und das Programm „Unternehmen Region“ auch zur Stärkung der Innovationskraft der ländlichen Räume zu nutzen. Die erfolgreichen Bestandteile und Erkenntnisse des Programms „Regionen aktiv“ sollen in die bestehenden Förderprogramme integriert werden und sich dabei nicht nur auf einzelne Modellregionen beziehen, sondern auf ganz Deutschland ausgeweitet werden.“

Die Bundestags-Drucksache 16/5956 ist im Internet abrufbar unter: dip.bundestag.de/btd/16/059/1605956.pdf



Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat in den vergangenen Monaten vom Land Brandenburg viele dieser Aspekte eingefordert. Insoweit wird u.a. auf den Beitrag im Rahmen der Veranstaltung „ländliche Entwicklung ist Landesentwicklung“ am 18.06.2007 (www.stgb-brandenburg.de) und auf den Offenen Brief zur Fortschreibung der Gemeinsamen Landesentwicklungsplanung verwiesen.

Az: 606-05

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