Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung eines Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg und zur Neuregelung eines Gesetzes über die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie zur Änderung des Straßengesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 12. September 2023.

  1. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßt die Vorlage eines die verschiedenen Aspekte der Mobilität integrierenden Mobilitätsgesetzes. Insbesondere gilt dies für das Ziel des Gesetzes, die Erreichbarkeit in der Fläche zu verbessern. Kritisch zu sehen ist, dass neue Ziele und Standards im Bereich der Mobilität nicht durch zusätzliche Haushaltsmittel des Landes für diesen Bereich unterlegt wird.
     
  2. Bei der Umsetzung der im Gesetzentwurf formulierten Ziele im Hinblick auf den integralen Taktfahrplan sowie Mindestbedienstandards werden eine enge Einbindung der ÖPNV-Träger bei der Erarbeitung sowie Regelungen zu Kostenerstattungen aufgrund von Mehrbelastungen der kommunalen Ebene erwartet.
     
  3. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme vom 7. August 2023 zum Entwurf eines Mobilitätsgesetzes zu.
     
  4. Der im Entwurf der ÖPNV-Finanzierungsverordnung vorgeschlagene neue Verteilungsschlüssel der Mittel für die Träger des ÖPNV wird kritisch gesehen. Im Ergebnis wird eine Benachteiligung der kreisfreien Städte im Verhältnis zu den Landkreisen erwartet, dies wird abgelehnt. Auch andere Faktoren wie die Gewichtung der kommunalen Eigenmittel sowie der Flächenfaktor werden als nachteilig für die kreisfreien Städte sowie wegen Auswirkung auf die Kreisumlage gegebenenfalls auch für die kreisangehörigen Gemeinden eingeordnet.
     
  5. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg stimmt der Stellungnahme vom 7. August 2023 zur ÖPNV-Finanzierungsverordnung zu.

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