Mitteilungen 12/2016, Seite 515, Nr. 230

Bundesteilhabegesetz: Reformziele aus dem Koalitionsvertrag müssen umgesetzt werden – Kommunen befürchten neue Kostendynamik

Anlässlich der am 7. November 2016 im Deutschen Bundestag stattfindenden Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) appellierten die kommunalen Spitzenverbände an den Bundestag, den Gesetzentwurf so anzupassen, dass sich die beabsichtigten Reformziele auch erreichen lassen. Dazu gehört auch, dass keine neue Kostendynamik entsteht. Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, erklärten dazu: „Die Kommunen unterstützen die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele, über ein Bundesteilhabegesetz ein modernes Teilhaberecht nach der UN- Behindertenrechtskonvention zu entwickeln und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen als Leistungsträger gestärkt und die Ausgabendynamik gedämpft werden. Der Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen bisher nicht und muss deshalb überarbeitet werden.“

Kreisfreie Städte und Landkreise, die Träger der Leistungen für behinderte Menschen sind, befürchten erhebliche finanzielle Risiken, sollte der Entwurf unverändert bleiben. „Ein wesentliches Reformziel besteht darin, die bisherige Ausgabendynamik zu dämpfen und keine neue Ausgabendynamik zu erzeugen“, so Lohse, Sager und Schäfer. Der Gesetzentwurf enthält nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände aber keine hinreichenden Maßnahmen, um die heutige Ausgabendynamik zu bremsen, die eine jährliche Steigerung von über 4 Prozent umfasst. „Die Mehrbelastungen, die auch durch vorgesehene neue Leistungen entstehen, werden die Länder ihren Kommunen im Rahmen des Konnexitätsprinzips vollständig erstatten müssen, wenn die Regelungen so und ohne Kompensation durch den Bund verwirklicht würden.“

Die angestrebte Trennung der Fachleistungen für Menschen mit Behinderungen von Leistungen für ihren Lebensunterhalt bewerten die kommunalen Spitzenverbände positiv, auch wenn im Einzelnen eine noch trennschärfere Abgrenzung notwendig erscheint. Ein modernes Teilhaberecht soll die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen und dabei insbesondere den Inklusionsgedanken aufgreifen. „Das neue Gesetz muss dem Grundsatz der Inklusion Rechnung tragen und ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in allen Lebensbereichen, Leistungsbereichen und Systemen Zugang haben. Der Entwurf verfestigt jedoch in mehreren grundlegenden Lebensbereichen, etwa der Bildung und Pflege, das Sondersystem der Eingliederungshilfe“, sagten die Präsidenten. So müssten Menschen mit Behinderung auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben. Dafür müsse der Gesetzgeber Sorge tragen.

Schließlich erfordere die Einführung aufwendiger Verfahren einen beträchtlichen Personaleinsatz. Dies gelte auch für das neue Vertragsrecht, ohne dass damit ein unmittelbarer Nutzen für die Leistungsberechtigten verbunden wäre.

(Quelle: DStGB Aktuell 4516)

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