Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 29. Juni 2023.

  1. Zur Förderung von Open Data in der Verwaltung des Landes Brandenburg als eine weitere u.a. von den Kommunen kostenfrei nutzbare Basiskomponente ein Metadatenportal „Datenadler Brandenburg“ zu schaffen, wird grundsätzlich begrüßt und unterstützt.
     
  2. Eine neu zu schaffende Informationsstelle des Landes zur Förderung von Open Data sollte bei der unmittelbaren Landesverwaltung oder dem Zentralen IT-Dienstleister angesiedelt sein.
     
  3. Eine Normierung grundlegender Voraussetzungen für die elektronische Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen und Bekanntmachungen im E-Government-Gesetz wird grundsätzlich begrüßt.
     
  4. Die Stellungnahme vom 26. Mai 2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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