Änderung Brandenburgischen Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung

Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 06. Februar 2023.

  1. Die örtliche Zuständigkeit für den sog. zweiten Heizkostenzuschuss der Behörde zu übertragen, die bereits für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 die Bewilligung über die in § 1 Abs. 1 und 2 des Heizkostenzuschussgesetzes genannten Leistungen vorgenommen hat, ist sachgerecht und wird unterstützt. Entsprechend sollte grundsätzlich bei möglichen weiteren Heizkostenzuschüssen verfahren werden.
     
  2. Der Stellungnahme zur Änderung der Brandenburgischen Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung vom 4. Januar 2023 wird zugestimmt.

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Durch Klicken auf "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Durch Klicken auf "Ablehnen" stimmen Sie ausschließlich der Verwendung aller technisch notwendigen Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. [Link zu Impressum]

  Notwendig erforderlich

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
  Analyse

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)