Modernisierung der Kommunalverfassung: Gesetzgebungsverfahren sollte zurückgestellt werden

Kommunen befürchten erheblichen Vollzugsaufwand der neuen Regelungen und Schwächung der gewählten Hauptorgane

(Potsdam) Die Umsetzung der Vorschläge über eine Modernisierung der Kommunalverfassung seien vor dem Hintergrund der gegenwärtigen von den Kommunen zu erbringenden Herausforderungen nicht darstellbar, sagte Kerstin Hoppe, Erste Vizepräsidentin des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg und Bürgermeisterin der Gemeinde Schwielowsee. Die Erwartung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, dass mit etwaigen Änderungen der Kommunalverfassung, die sich seit ihrem Inkrafttreten bewährt hat, maßvoll umgegangen werde, wird durch den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts nicht erfüllt, betonte Hoppe. Vielmehr trete eine gegenteilige Wirkung ein. Die Umsetzung der vorgesehenen Regelungen wird in den Städten, Gemeinden und Ämtern einen nicht darstellbaren erheblichen Aufwand verursachen. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der von den Kommunen zu erbringenden Aufgaben nicht zu rechtfertigen. Eine Zurückstellung des Gesetzgebungsverfahrens sei daher geboten.

Die kommunalen Hauptorgane, die Vertretungskörperschaften und die Hauptverwaltungsbeamten seien das Rückgrat der parlamentarischen Demokratie. In ihnen kommt der Leitgedanke der repräsentativen Demokratie zum Ausdruck. Die Hauptorgane, die die am Gemeinwohl orientierten Abwägungsentscheidungen zwischen gegenläufigen Belangen und konkurrierenden Einzel- und Sonderinteressen zu treffen haben, gelte es zu unterstützen und zu stärken.

Neuregelungen im Haushaltrechts seien mit großer Sorge zu sehen. Schnelle Investitionsentscheidungen würden künftig gefährdet.

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