Sozialministerin Susanna Karawanskij: "Ombudspersonen sind wichtige Brückenbauer."

Neuer Flyer erschienen

Ombudspersonen in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind wichtige Mittler zwischen Bewohnerschaft, Heimleitung und Gemeinde. Ein Projekt zur Unterstützung und Anwerbung weiterer Ombudspersonen hat das Sozialministerium im Jahr 2017 mit 21.500 Euro im Rahmen der Pflegeoffensive gefördert. Die Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler wird in einem Faltblatt beschrieben, das das Sozialministerium und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg jetzt herausgegeben haben. Durchgeführt hat das Projekt die tamen. GmbH.

Sozialministerin Susanna Karawanskij: „Auch die in Einrichtungen lebenden Menschen mit Behinderungen oder mit Pflegebedarf wollen bei Stadtteilfesten dabei sein oder auch andere Veranstaltungen gemeinsam mit den Nachbarinnen und Nachbarn im Ort genießen können. Genau das unterstützen Ombudspersonen – sie bauen Brücken zwischen den Menschen vor Ort. Das ist eine wunderbare, erfüllende Aufgabe. Ich bin überzeugt davon, es gibt viel mehr Interessierte, die sich gern als Ombudsperson engagieren würden. Angesichts der über 800 Einrichtungen und gleichgestellten Wohnformen im Land Brandenburg ist der Bedarf groß und es werden immer weitere Helferinnen und Helfer gesucht.“

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: "Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen oder besonderen Wohnformen sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. Es kann sehr sinnerfüllend sein, sich praktisch als Pate dafür einzusetzen, dass die Bewohner am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde teilnehmen und dass es ein Miteinander zwischen den Bewohnern und dem näheren Wohnumfeld gibt. Wir ermuntern alle, die sich für eine sinnerfüllende, ehrenamtliche Aufgabe interessieren, sich als Ombudsperson zu engagieren."

80 ehrenamtliche Ombudsfrauen und Ombudsmänner sind derzeit in Brandenburg tätig. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung guter Pflege- und Betreuungsbedingungen, indem sie den jeweiligen Bewohnerschaftsrat bei der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte unterstützen. Sie vermitteln als neutrale Personen bei Konflikten zwischen Bewohnerschaft, Angehörigen und Beschäftigten der Einrichtungen. Sie sorgen aber auch dafür, dass Bewohnerinnen und Bewohner am gesellschaftlichen Leben des Stadtteils oder der Gemeinde teilhaben können. Ombudspersonen organisieren beispielsweise Ausflüge und Veranstaltungen, sie knüpfen Kontakte zu Sport- und Interessenvereinen, Seniorenvertretungen, Kirchengemeinden, Kitas, Schulen oder Kultureinrichtungen. Das Projekt hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich Ombudspersonen, Einrichtungen und Kommunen besser vernetzt und fachlich ausgetauscht haben.

Die ehrenamtlichen Vermittlerinnen und Vermittler tragen entscheidend dazu bei, den Anspruch zeitgemäßer Pflege und Eingliederungshilfe auf ein selbstbestimmtes Leben einzulösen. Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderungen wollen und sollen soweit wie möglich selbst über ihre Angelegenheiten entscheiden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben – auch, wenn sie in Einrichtungen und anderen unterstützenden Wohnformen leben. Die Heime sollen keine „Sonderwelten“ mehr sein – diese frühere Organisationsform ist zum Auslaufmodell geworden.

Ombudspersonen sind zumeist Angehörige, Vertrauenspersonen und andere sozial engagierte Menschen, die von ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt für eine Einrichtung oder eine unterstützende Wohnform benannt wurden. Grundlage ist das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz.

Der Flyer wird derzeit an Kommunalverwaltungen und Einrichtungen versandt. Er ist auch auf der Internetseite des Städte- und Gemeindebundes zu finden: www.stgb-brandenburg.de/themengebiete/sozialwesen/soziales/

download der gemeinsamen Pressemitteilung

download des Flyers zu Ombudspersonen in der Pflege

siehe auch Link zu: www.stgb-brandenburg.de/themengebiete/sozialwesen/soziales/

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