Keine empirische Basis für Einkreisungen!

Foto: Stadt Brandenburg an der Havel, Pressegespräch zur Verwaltungsstrukturreform

(Potsdam) „Der Versuch, mit den Gutachten, die im Auftrag des Ministeriums des Innern erstellt worden waren, lediglich bereits feststehende Meinungen des Innenministeriums abzusichern, ist damit gescheitert“, erklärte Brandenburgs Oberbürgermeisterin und erste Vizepräsidentin des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Dr. Dietlind Tiemann, aus Anlass des  heute veröffentlichten Beitrags von Prof. Dr. Martin T.W. Rosenfeld vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Die Einschätzung Prof. Dr. Rosenfelds, wonach die Gutachten die Thematik nicht wissenschaftlich systematisch aufarbeiteten, belege dies deutlich. Damit bestätige sich der Eindruck, dass die angestrebten Einkreisungen rein politisch motiviert seien, ohne dass es eine solide Datengrundlage dafür gebe.

Dr. Martin Wilke, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder), forderte die Landesregierung auf, ihre Reformen nicht auf „Vermutungen und Allgemeinplätze“ zu stützen.  Bei einer so umfangreichen Verwaltungs- und Gebietsreform, die Auswirkungen für unser ganzes Land habe, sei die Landesregierung in der Bringepflicht und müsse den Menschen nachweisen, dass dies wirklich Sinn mache. Dieser Nachweis fehle bis heute.

Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, erinnerte daran, dass es immer noch an einer Ermittlung der Effekte der zwischen 1998 und 2003 durchgeführten Gemeindestrukturreform auf den Einsatz von Personal- und Sachmitteln fehle. Ihm sei zudem nicht klar, wie die kreisfreien Städte als Oberzentren durch eine Einkreisung und den damit verbundenen Verlust von Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten gestärkt werden sollten.

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