Anhebung der Lohnuntergrenze jedenfalls bis nach Bildung der neuen Bundesregierung zurückstellen

(Potsdam) "Brandenburg solle das Gesetzgebungsverfahren jedenfalls bis zur Bildung der neuen Bundesregierung stoppen", sagte Karl-Ludwig Böttcher heute zur Entscheidung des Landeskabinetts, die Lohnuntergrenze des Landesvergabegesetzes von 8,00 Euro auf 8,50 Euro anzuheben. Schließlich sei ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn Kernziel der SPD-Seite. Sollte es dazu kommen, müsse das Bürokratiemonster Landesvergabegesetz so schnell wie möglich wieder aufgehoben werden. Dies habe erst gestern das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bekräftigt.

Die jetzt vorgeschlagene Änderung sei schon wegen der daraus für die kommunalen Haushalte resultierenden Mehrkosten abzulehnen. Die Mehraufwendungen seien mit der von der Landesregierung für Land und Kommunen erklärten Politik der Haushaltskonsolidierung nicht vereinbar. Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg habe in seiner ersten Regierungserklärung am 29. August 2013 angekündigt, den Weg der finanziellen Konsolidierung auch weiterhin mit aller Entschiedenheit weiterzugehen. Alle Ansprüche müssten an die demografische und finanzielle Situation des Landes angepasst werden. Dabei gehe es nicht um das Geld der Landesregierung oder um das Geld der Landesverwaltung. Es gehe – so damals der Ministerpräsident -  um das Geld des gesamten Landes. "Es geht um das Geld der Bürger unseres Landes. Mit diesem Geld müssen wir verantwortungsbewusst umgehen. Angesichts sinkender Einnahmen besteht dazu schlicht keine vernünftige Alternative", stellte der Ministerpräsident noch vor wenigen Wochen mit dem Hinweis darauf fest, dass die Landesregierung in den letzten beiden Jahren keine neuen Schulden mehr aufgenommen habe. Städte und Gemeinden erwarten, dass diese Ankündigung auch bei der Diskussion um eine Anpassung der Lohnuntergrenze umgesetzt wird, sagte Böttcher.

Das in § 4 des Vergabegesetzes bestimmte Verfahren zur Anpassung des Entgeltsatzes sei zudem nicht eingehalten worden. Schließlich sei bislang auch nicht belegt, dass die Ziele des Gesetzes bei den Beschäftigten tatsächlich angekommen sind, nämlich den abhängig Beschäftigten jedenfalls bei Leistungen für die öffentliche Hand, eine Lohnuntergrenze zuzusichern. Hinzu komme, dass bislang noch nicht einmal belegt sei, ob die von den öffentlichen Auftraggebern zu zahlenden Lohnuntergrenzen überhaupt bei den Beschäftigten ankämen. Das Gesetz behindere nach wie vor wirksame Kontrollen durch die Vergabestellen.

Böttcher erinnerte daran, dass die Anpassung der Lohnuntergrenze an ein in § 4 Vergabegesetz normiertes Verfahren gebunden ist: Danach überprüft die Landesregierung den Entgeltsatz regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre und legt dem Landtag einen Entwurf zur Anpassung an eine Änderung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor, soweit diese erforderlich ist  (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BbgVergG). Dieses gesteigerte Begründungserfordernis dient auch dem Schutz der Kommunen. Es soll ausgeschlossen werden, dass etwa aus tagespolitischen Gründen – z.B. im Vorfeld von Wahlen - höhere Arbeitsentgelte in Kraft gesetzt werden. Diese müssen nämlich von den Steuerzahlern finanziert werden. Von der Landesregierung müssten also die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes beschrieben werden. Zugleich müsste dargestellt werden, inwieweit sich jetzt diese Verhältnisse geändert haben.  Die Veränderungen müssen so gravierend sein, dass eine Anhebung des Entgeltssatzes „erforderlich“ ist. Dies setzt eine substantiierte und nachvollziehbare Tatsachenermittlung voraus. Seit Inkrafttreten des Vergabegesetzes sind die vom Vergabegesetz verlangten Änderungen nicht eingetreten, meinte Böttcher.

Auch sei die sog. Mindestlohnkommission nicht wie vom Gesetz gefordert "unabhängig": Ihre Abhängigkeit von der Landesregierung zeige sich schon an ihrer Zusammensetzung. So ist ein Staatssekretär des Landes Brandenburg ihr Vorsitzender. Ein größeres Maß an Abhängigkeit einer Kommission von der Landesregierung sei kaum vorstellbar. Weiter gehören ihr zwei Abteilungsleiter der Landesregierung an.

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