Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt Klarstellungen im Brandenburgischen Straßengesetz

(Potsdam) Der Brandenburger Landtag hat heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes verabschiedet. Das von vielen Städten und Gemeinden dringend erwartete Gesetz war notwendig geworden, da es im vergangenen Winter zu Unsicherheiten in der Auslegung der bisherigen Gesetzesregelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst gekommen war. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Karl-Ludwig Böttcher, begrüßte die Gesetzesklarstellungen. Er führte aus, dass es damit gelungen sei, noch vor Einbruch des kommenden Winters die nötige Rechtssicherheit wiederherzustellen. "Für die Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten und Gemeinden ändert sich grundsätzlich nichts. Es ist jahrzehntealte Praxis in den Städten und Gemeinden, dass in Anliegerstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung herangezogen werden, dafür aber keine Gebühren zahlen. Also ein gerechter Interessenausgleich im Sinne der Allgemeinheit", erläutert Böttcher.

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