Pressemitteilung vom 08.11.2006

Kommunale Vergabestellen können Einhaltung von Tarifverträgen nicht wirksam kontrollieren


(Potsdam) Zu den verschiedenen neuen Initiativen, im Land Brandenburg die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen zu koppeln, erklärte Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg:

„Die Einhaltung der Tarifverträge kann in Vergabeverfahren durch die kommunalen Vergabestellen nicht wirksam überprüft werden, so dass politisch gut gemeinte Absichten in der Praxis nicht umsetzbar sind.“

Böttcher wies darauf hin, dass in dem Gemeinsamen Tarifregister Berlin-Brandenburg eingetragenen und archivierten Tarifverträgen mit Geltung in Berlin und Brandenburg über 20.000 gültig seien. Rund 5.800 seien von den Tarifvertragsparteien für bestimmte Branchen in ihrer Gesamtheit geschlossen worden. Zudem verfügten knapp 2.700 Firmen mit Sitz oder Niederlassungen in Berlin und/oder Brandenburg über Firmen- oder Haustarifverträge. „Es überfordert die Vergabestellen der Kommunen in den Vergabeverfahren, die vielfältigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen in Prüfungen der Vergabeverfahren einzubeziehen.“

Von den Unternehmen lediglich eine Tariftreue-Eigenerklärung zu verlangen, hätte die gleiche Wirkung, wie „Verkehrsregeln, deren Einhaltung nicht von der Polizei überwacht werden“, so Böttcher.
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