Pressemitteilung vom 25.11.2004

Landesregierung soll Streichung der Eigenheimzulage ablehnen

Förderung der Bildung von Wohneigentum muss im Land Brandenburg auch als Maßnahme gegen Abwanderung weiterhin zentrales Anliegen bleibe


(Potsdam) „Die Bildung von Wohneigentum durch die Einwohner bleibt ein zentraler Baustein des Stadt- und Landesumbaus und wirkt der Abwanderung entgegen“, sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zum Koalitionsstreit um die Abschaffung der Eigenheimzulage. Die brandenburgischen Städte und Gemeinden blieben darauf angewiesen, dass die Eigentumsbildung ihrer Einwohner auch vom Bund weiterhin gefördert wird. Die Menschen in Brandenburg hätten erst seit der Wende die Möglichkeit, in größerem Umfang Wohneigentum zu bilden. Die Eigenheimzulage bleibe ein wichtiger Anreiz, wenn es darum gehe, in Stadt- und Ortskernen Wohneigentum zu erwerben. Die Landesregierung solle ihre Abschaffung ablehnen.

Ein zentrales Anliegen kommunaler Wohnungspolitik in den Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg bleibe die Förderung der Eigentumsbildung der Bevölkerung. Sie sei nicht nur ein wohnungspolitisches, sondern auch wirtschaftliches und stadtentwicklungspolitisches Überlebenserfordernis der Städte und Gemeinden. Durch die Bildung von Wohneigentum werde auch ein Beitrag geleistet, Bürgersinn und der Mitverantwortung für die Stadt- oder Gemeindeentwicklung zu wecken, sagte Böttcher.

Vor dem Hintergrund der Forderungen westdeutscher Länder, die Städtebauförderung-Ost deutlich zu reduzieren und die frei werdenden Mittel in ihre Länder umzulenken, hatte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg im November 2003 erklärt, eine Kürzung der Eigenheimzulage könne nur dann hingenommen werden, um dem Unterstützungsbedarf westdeutscher Kommunen durch die Anhebung des Mittelvolumens zu befriedigen. Böttcher erinnerte daran, dass diese Auffassung vom Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg geteilt wurde. Auch der Bundesbauminister habe noch im vergangenen Jahr eine „Umstrukturierung“ der Wohneigentumsförderung durch eine Ersetzung der Eigenheimzulage durch „gezielte Förderprogramme“ angekündigt (vgl. Pressemitteilung BMVBW 355/03). Die Sachlage hat sich seither nicht geändert, erklärte Böttcher und fordert die Landesregierung auf, bisherige Positionen nicht aufzugeben, solange nicht klar sei, wie und in welcher Höhe zukünftig der Bund seine Städtebauförderung ausrichten wird.

Weitere Informationen:
Stellungnahmen > Bauwesen > Stadtumbau > Entschließung des Präsidiums vom 3. November 2003; Positionspapier „Kommunale Wohnungspolitik im Land Brandenburg“ vom Juli 2001

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