Stellungnahmen zu den Themengebieten Wirtschaftliche Betätigung, öffentliche Einrichtungen
Kommunale Daseinsvorsorge
Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge
Mit nachfolgender Stellungnahme vom 5. September 2011 führte Geschäftsführer Böttcher, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, zum Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge der Landesregierung, Drucksache 5/3023, im Rahmen der Anhörung im Ausschuss für Inneres am 6. September 2011, aus:
download der Stellungnahme vom 05.09.2011
Mit Schreiben vom 22. November 2010 hat die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg gegenüber dem Ministerium des Innern zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge Stellung genommen.
Abfallbeseitigung
Gewerbliche Altpapiersammlung
Im Folgenden finden Sie wichtige Gerichtsentscheidungen zu gewerblichen Altpapiersammlungen:
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.12.2009,
Az. OVG 11 S 50.08, 1 L 214/08 Potsdam
Urteil des BVerwG vom 18.06.2009, Az. BVerwG 7C 16.08, OVG 4 LB 7/06
Beschluss des OVG Hamburg vom 08.07.2008, Az. 1 Bs 91/08
Beschluss des VG Frankfurt (Oder) vom 05.05.2008, Az. 5 L 122/08
Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 22.04.2008, Az. 4 LB 7/06
Breitbandversorgung
Breitband-Förderrichtlinie zum 01.06.2009 geändert
Die geänderte Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume ist am 1. Juni 2009, rückwirkend zum 1. Januar 2009, in Kraft getreten. Die Höhe der Förderung beträgt nunmehr bis zu 90 Prozent (zuvor nur 60 Prozent) der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nähere Informationen zur Breitbandversorgung ländlicher Räume können hier abgerufen werden.
Mit dieser Richtlinie kann lediglich die Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen erfolgen. In negativer Abgrenzung hierzu sind nachfolgend die nicht zum ländlichen Räumen gehörenden Gemeinden, Ort- oder Gemeindeteile des Landes Brandenburg nach Landkreisen geordnet dargestellt: ... zur Liste
Breitbandstrategie der Bundesregierung vom 18.02.2009
Am 18. Februar 2009 hat die Bundesregierung die Breitbandstrategie veröffentlicht. Durch die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau, die Verwendung der Digitalen Dividende, eine investitions- und wachstumsorientierte Regulierung sowie finanzielle Fördermaßnahmen will die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Wirtschaft den Breitbandausbau in Deutschland massiv vorantreiben.
- Bis spätestens Ende 2010 sollen flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein.
- Bis 2014 sollen bereits für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben.
Bereits im Dezember 2008 hat Ministerpräsident Matthias Platzeck in seiner Regierungserklärung dargelegt, dass ein flächendeckendes Breitbandangebot für den Wirtschaftsstandort Brandenburg, aber auch für die Lebensqualität von großer Bedeutung sei.
Es gilt, Maßnahmen des Bundes und des Landes aufeinander abzustimmen, um eine schnellstmögliche Versorgung zu realisieren.
Märkische Allgemeine Zeitung am 23.01.2009 ...
Antrag der Fraktion der SPD sowie der Fraktion der CDU: Konzept für flächendeckende Breitbandversorgung vom 13.01.2009 ...
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur aktuellen wirtschaftlichen Lage vom 17. Dezember 2008 ...
Breitband-Bedarfsatlas der Industrie- und Handelskammern frei geschaltet - 20.02.2008
Unter www.breitbandatlas-brandenburg.de kann ab sofort von Unternehmern, Gewerbetreibenden, Privathaushalten sowie Vertretern öffentlichen Verwaltungen eigenhändig eingetragen werden, in welchen Regionen Brandenburgs schnelle Internetzugänge benötigt werden.
16.07.2007, "Breitbandinitiative Brandenburg" in Potsdam gestartet
Fehlende Breitbandinfrastruktur zieht einen kaum wieder aufzuholenden nationalen sowie internationalen Wettbewerbsnachteil nach sich. Die OECD schätzt beispielsweise, dass Breitbandinfrastrukturen und dazugehörige Anwendungen und Inhalte bis zum Jahr 2011 einen Anteil in Höhe von etwa einem Drittel des deutschen Produktivitätszuwachses ausmachen werden. Die bundesweit geringste Flächenversorgung weisen laut Breitbandatlas die Bundesländer Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern aus.
Aus diesem Grund setzen wir uns gemeinsam mit dem Landkreistag Brandenburg, dem Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg, mit den Handwerkskammern sowie den Industrie- und Handelskammern für einen zügigen Auf- und Ausbau von Breitbandinfrastrukturen und -diensten im gesamten Land Brandenburg ein.
Im Ergebnis des Dialogs wurde ein Memorandum für eine gemeinsame "Breitbandinitiative Brandenburg" unterzeichnet. Partner sind die Netzbetreiber aus der Festnetzsparte, UMTS-Betreiber, Funknetzanbieter, Vertreiber von Satellitendiensten sowie Richtfunkbetreiber. Ziel es ist, sowohl "weiße Flecken" in der Versorgung zu beseitigen als auch die Nutzungsrate der Breitbandangebote zu erhöhen. So wird angestrebt, dass insbesondere in den 15 regionalen Wachstumskernen und in den Branchenschwerpunktorten bis Ende 2008 die Verfügbarkeit von Breitbandkommunikation sichergestellt wird. Darüber hinaus wird die weitestgehend flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandkommunikation bis Ende 2010 angestrebt.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg sprach sich deutlich für eine flächendeckende Versorgung bis Ende 2009 aus, diese Forderung war jedoch bedauerlicher Weise bei unseren Partnern nicht mehrheitsfähig.
Mobilfunk
Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern vom 5. Juli 2001
Hinweise und Informationen zur Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze vom 6. Juni 2003
Bestattungswesen
23.05.2007, Bericht von der 10. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Friedhofswesen
Zentrales Thema der 10. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Friedhofswesen am 23. Mai 2007 in der Stadt Luckenwalde war die Friedhofsentwicklungsplanung in den Städten und Gemeinden im Land Brandenburg.
Viele Städte und Gemeinden verfügen über Friedhofsflächen, die den Bedarf an Bestattungsflächen übersteigen. Wie können Friedhöfe in Zukunft unterhalten werden? Ist eine Kooperation mit Kirchgemeinden erforderlich? Wie kann die Friedhofsfläche verringert werden? Sind Friedhöfe zu schließen?
Vor dem Hintergrund einer Tendenz zu Bestattungsformen, die sich vor allem durch einen geringen Pflegeaufwand für das Grab auszeichnen und vor dem Hintergrund einer in weiten Teilen des Landes Brandenburg abnehmenden Bevölkerungszahl, stellen sich die oben genannten Fragen für viele Städte und Gemeinden im Land Brandenburg.
Gäste der 10. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Friedhofswesen waren Frau Rubel und Frau Wünnecke von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Stadt Berlin mit einem Vortrag über den Friedhofsentwicklungsplan der Stadt Berlin und Frau Scheiper und Frau Kammer aus dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg.
Der Vortrag zum Friedhofsentwicklungsplan der Stadt Berlin gab den Aufschluss über die Vorgehensweise zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Bestattungsfläche und über den zwischen den beteiligten kirchlichen und kommunalen Friedhofsträgern gefundenen politischen Kompromiss. An den Vortrag schloss sich eine rege Diskussion über Friedhofentwicklungsplanungen in den Gemeinden im Land Brandenburg an.
Das Brandenburgische Bestattungsgesetz vom 07. November 2001 enthält keine Pflicht der Gemeinden, einen Friedhofsentwicklungsplan aufzustellen. Dennoch ist es für die Gemeinden als Friedhofsträger aufgrund des Verhältnisses zwischen tatsächlich vorhandener – und oftmals zu großer - Bestattungsfläche und dem örtlich zu ermittelnden Bedarf an Bestattungsfläche erforderlich, grundsätzliche Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Da die Mindestruhezeiten für Erdbestattungen 20 Jahre und für Urnenbestattungen 15 Jahre betragen (§ 32 Abs. 1 BbgBestG), führen beispielsweise Schließungen von Friedhöfen nicht ad hoc spürbar zu einem geringeren Verwaltungsaufwand. Denn der Friedhof muss bis zum Ablauf der Mindestruhezeit der letzten Bestattung geöffnet bleiben.
Pflegemaßnahmen und Verkehrssicherungspflichten nehmen hierdurch erst nach langer Zeit ab.
Für die Diskussion in den Gemeindevertretungen ist es deshalb wichtig darzustellen, wie sich der heutige und künftige Bedarf an Bestattungsflächen in einer Gemeinde darstellt. Hierfür kann ein Friedhofsentwicklungsplan eine gute Hilfestellung geben. Es empfiehlt sich, die kirchlichen Friedhofsträger bei der Erarbeitung eines Friedhofsentwicklungsplanes einzubeziehen.
Den Vortrag zum Friedhofsentwicklungsplan der Stadt Berlin finden Sie hier. Den gesamten Friedhofsentwicklungsplan können Sie den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Stadt Berlin entnehmen.
