Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen das Kindertagesstättengesetz
Am 30. September 2011 haben die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und die Landeshauptstadt Potsdam eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes beim Landesverfassungsgericht Brandenburg erhoben.
Das Anliegen ist durch Vertreter der kreisfreien Städte, insbesondere Frau Oberbürgermeisterin Dr. Tiemann (Brandenburg an der Havel), Frau Sozialbeigeordnete Elona Müller-Preinesberger (Landeshauptstadt Potsdam), Herrn Sozialdezernenten Berndt Weiße (Cottbus) sowie Herrn Rechtsamtsleiter Eyke Beckmann (Frankfurt (Oder)), sowie Herrn Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher in einem Pressegespräch am 21. November 2011 erläutert worden.
Im Kern wenden sich die Städte gegen die erhebliche Unterfinanzierung der Verbesserung des Personalschlüssels in den Kindertageseinrichtungen, die mangelnde Berücksichtigung der regionalen Betreuungsquoten bei der Verteilung der (zusätzlichen) Landesmittel sowie das mangelnde Engagement des Landes bezüglich der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes / Rechtsanspruches für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr ab 2013.
Weitere Einzelheiten können dem Beitrag aus der Verbandszeitschrift "Mitteilungen", Ausgabe 10/11-2011, entnommen werden.
