Stellungnahme des StGB Brandenburg vom 01.03.2006
Im Dezember 2005 haben sich das Bundesministerium der Finanzen und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene in einer Ersten Ergänzungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung über Ausgleichsleistungen über die Kriterien zur Verteilung der Summe auf die anspruchsberechtigten Kommunen geeinigt sowie für bestimmte Fälle eine Nachmeldefrist als Ausschlussfrist verankert. Der Städte- und Gemeindebund hat mit Rundschreiben vom 1. März 2006 Hinweise zu dieser Ergänzungsvereinbarung gegeben. (Anlage zum Rundschreiben: Schreiben vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen)
